Gruppenwasserversorgung
Unterer Leberberg
Wasserqualität

Messresultate

Die GWUL prüft regelmässig die Qualität des geförderten Trinkwassers gemäss den rechtlichen Bestimmungen. Die letzte Überprüfung ergab folgende Messwerte.

Pumpwerk 11 Grundwasser
Luterbach

Chemische Parameter

Datum: 30.07.2024
Temperatur: 14.5 °C
pH-Wert: 7.54
Gesamthärte: 2.20 mmol/l
entspricht 22.0 °fH

mikrobiologische
Parameter

Aerobe mesophile Keime:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 100 KBE/ml)

Escherichia coli:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Enterokokken:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Fungizidmetaboliten

Chlorothalonil-Sulfonsäure R417888:
0.03 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit R471811:
0.31 µg/l (Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit SYN507900:
<0.02 µg/l (Grenzwert 0.10 µg/l)

PFAS / PFOS

Summe PFAS: 0.01 µg/l TEQ*
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Aufbereitung

UV-Anlage

Alpfelenquelle
Hubersdorf

Chemische Parameter

Datum: 30.07.2024
Temperatur: 10.9 °C
pH-Wert: 7.48
Gesamthärte: 2.52 mmol/l
entspricht 25.2 °fH

mikrobiologische
Parameter

Aerobe mesophile Keime:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 100 KBE/ml)

Escherichia coli:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Enterokokken:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Fungizidmetaboliten

Chlorothalonil-Sulfonsäure R417888:
0.02 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit R471811:
0.21 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit SYN507900:
<0.02 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Aufbereitung

UV-Anlage

Rehbergquelle
Attiswil

Chemische Parameter

Datum: 30.07.2024
Temperatur: 9.1 °C
pH-Wert: 7.36
Gesamthärte: 2.36 mmol/l
entspricht: 23.6 °fH

mikrobiologische
Parameter

Aerobe mesophile Keime:
<3 KBE/ml
(Grenzwert 100 KBE/ml)

Escherichia coli:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Enterokokken:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Fungizidmetaboliten

Chlorothalonil-Sulfonsäure R417888:
<0.02 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit R471811:
<0.02 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit SYN507900:
<0.025 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Aufbereitung

keine

Waldquellen und Dählen
Attiswil

Chemische Parameter

Datum: 30.07.2024
Temperatur: 15.5 °C
pH-Wert: 7.46
Gesamthärte: 2.86 mmol/l
entspricht: 28.6 °fH

mikrobiologische Parameter

Aerobe mesophile Keime:
<3 KBE/ml
(Grenzwert 100 KBE/ml)

Escherichia coli:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Enterokokken:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Fungizidmetaboliten

Chlorothalonil-Sulfonsäure R417888:
<0.02 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit R471811:
0.03 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit SYN507900:
<0.02 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Aufbereitung

UV-Anlage

Quelle Fuchsenbrunnen Niederwil

Chemische Parameter

Datum: 30.07.2024
Temperatur: 11.7 °C
pH-Wert: 7.25
Gesamthärte: 2.93 mmol/l
entspricht: 29.3 °fH

mikrobiologische Parameter

Aerobe mesophile Keime:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 100 KBE/ml)

Escherichia coli:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Enterokokken:
nicht nachweisbar
(Grenzwert 0 KBE/100ml)

Fungizidmetaboliten

Chlorothalonil-Sulfonsäure R417888:
<0.02 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit R471811:
<0.02 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Chlorothalonil-Metabolit SYN507900:
<0.02 µg/l
(Grenzwert 0.10 µg/l)

Aufbereitung

UV-Anlage

Wasserqualität

Gesamtbeurteilung

Das Wasser entspricht mit Ausnahme der Überschreitung des Grenzwertes für den Chlorothalonil-Metabolit R471811 im Pumpwerk 11 und in der Alpfelenquelle allen gesetzlichen Vorgaben. Diese Überschreitung ist gesundheitlich unbedenklich, das Trinkwasser kann ohne Einschränkungen konsumiert werden. Die GWUL prüft zusammen mit dem Amt für Umwelt des Kantons Solothurn und der zuständigen Lebensmittelkontrolle mögliche Massnahmen zur Reduktion der Konzentration. Weil aber im Kanton Solothurn Die Frist zur Umsetzung der Massnahmen beginnt ab Verfügung der kantonalen Weisung.




*TEQ =  toxizitätsgewichteten Summen-Konzentrationen

Information

Perfluorierte Alkylsubstanzen PFAS

Die Substanzklasse PFAS beinhaltet Perfluorierte Alkylsubstanzen und Polyfluorierte Alkylsubstanzen. Gemäss US EPA existieren mehr als 10’000 Verbindungen, darunter viele Vorläufersubstanzen, welche zu perfluorierten Verbindungen abgebaut werden können. PFAS werden/wurden aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften (fett- und wasserabweisend, hohe thermische, chemische und biologische Stabilität, Bildung von benetzenden Filmen) sehr vielfältig eingesetzt.
Die PFAS-Produktion begann in den 1950er Jahren. Ab den frühen 1960er Jahren wurden PFAS bei industriellen und gewerblichen Produktionen verwendet. Mit Beginn der 1970er Jahre erfolgte der verbreitete Einsatz. Bei der Verwendung von PFAS ist immer von technischen Gemischen auszugehen, deren Zusammensetzung je nach Verwendungszweck, Einsatzgebiet, Produktionsverfahren, Hersteller und Herstellungszeitraum variieren kann.

Die GWUL hat das geförderte Grundwasser auf die verschiedenen Verbindungen von PFAS untersuchen lassen. Das Wasser liegt, sofern PFAS-Verbindungen überhaupt nachweisbar sind, sehr deutlich unter den aktuellen und den ab 2026 geltenden Grenzwerten.

Quelle: PFAS-Merkblatt für Altlastenvollzug Kanton Zürich (Stand Juli 2023)

*TEQ =  toxizitätsgewichteten Summen-Konzentrationen

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)


Information

Chlorothalonil-Abbauprodukte

Die Konzentration des Abbauprodukt R471811 im Grundwasser der GWUL überschreitet aktuell den zulässigen Grenzwert.

Werte Trinkwasserkonsumenten

Wir informieren Sie über Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser der Gruppenwasserversorgung Unterer Leberberg (GWUL)

Belastungssituation im Trinkwasser der GWUL

Für Abbauprodukte des Fungizids Chlorothalonil im Trinkwasser gilt ein Höchstwert von 0.1 Mikrogramm/Liter (0,0000001 g/L). Im Rahmen ihrer Selbstkontrolle hat die Gruppenwasserversorgung Unterer Leberberg (GWUL) festgestellt, dass dieser Höchstwert leider überschritten wird: Die Konzentration für das Chlorothalonil-Abbauprodukt R471811 beträgt im Trinkwasser der GWUL rund 0.3 Mikrogramm/Liter. Das Trinkwasser der GWUL erfüllt somit die Anforderung gemäss der «Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11)» nicht. Das Trinkwasser muss deshalb von der Lebensmittelbehörde beanstandet werden.

Diese Höchstwertüberschreitung für R471811 gilt nur für das im Grundwasserpumpwerk der GWUL «Brunnen XI» in Luterbach produzierte Trinkwasser. Mit diesem Trinkwasser werden die Verbandsgemeinden Luterbach, Flumenthal, Riedholz (Ortsteil Riedholz) und Rüttenen vollumfänglich versorgt. Die Verbandsgemeinden Attiswil, Hubersdorf, Riedholz (Ortsteil Niederwil) und Balm b.G. beziehen nur einen Teil ihres Trinkwassers aus dem Brunnen XI, der restliche Anteil stammt aus verschiedenen Quellfassungen der GWUL. Der Gehalt an R471811 kann in diesen Verbandsgemeinden je nach aktuellem Mischverhältnis deshalb weniger als 0.3 Mikrogramm/Liter betragen oder gar unter dem Höchstwert liegen.

Abbauprodukte von Chlorothalonil finden sich verbreitet im schweizerischen Mittelland, so leider auch in den Kantonen Solothurn und Bern. Besonders betroffen und flächig belastet ist der Emme-Grundwasserstrom im Wasseramt, aus dem die GWUL über den Brunnen XI den Grossteil ihres Trinkwassers bezieht. Die Emme infiltriert im Raum Luterbach ins Grundwasser und reichert dieses an. Dank dieser Verdünnung ist die Belastungssituation im Trinkwasser der GWUL vergleichsweise gering.

Uns Wasserversorgungen fehlt das toxikologische Fachwissen, um die gesundheitlichen Aspekte dieser Verunreinigung abschliessend beurteilen zu können. Dazu sind auch wir auf Experten angewiesen. Wir können aber gemäss den uns vorliegenden Informationen seitens Kanton und Bund festhalten:

  1. Das Trinkwasser der GWUL kann uneingeschränkt und bedenkenlos wie bis anhin konsumiert werden. Es besteht kein Gesundheitsrisiko.

  2. Der Höchstwert ist mit 0.1 ug/L vorsorglich äusserst tief angesetzt. Wir allen wollen diese Stoffe nicht im Trinkwasser. Da es mit den heutigen präzisen und feinen Analysemethoden den Wert Null nicht mehr gibt, wurde der Höchstwert bei 0.1 ug/L angesetzt. Dieser Wert entsprach lange der Nachweisgrenze. Der Wert ist also nicht toxikologisch festgesetzt, sondern entspricht eigentlich einer Nulltoleranz.

  3. Wir weisen darauf hin, dass bei anderen Lebensmitteln die zulässigen Werte für Chlorothalonil und andere Pestizide (bzw. deren relevanten Abbauprodukte) höher sind als im Trinkwasser. Gemüse, Früchte und selbst Wein darf erheblich höhere Rückstände enthalten als das Trinkwasser. Bei Lebensmitteln werden toxikologische Überlegungen wie auch die Herstellungspraxis berücksichtigt, im Trinkwasser hingegen gilt zurecht die Nulltoleranz. Selbst in Bio-Wein dürfen die Rückstände von Chlorothalonil-Metaboliten höher sein als im Trinkwasser! Damit wollen wir das Problem nicht verharmlosen, sondern einfach darauf hinweisen, dass trotz der Medienberichterstattung das Trinkwasser nach wie vor eine hervorragende Qualität aufweist. Und dies soll auch so bleiben.

  4. Der Wirkstoff Chlorothalonil wird von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als wahrscheinlich krebserregend beurteilt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schliesst sich dieser Beurteilung der EFSA an. Der Wirkstoff wird im Grundwasser nicht nachgewiesen, nur dessen Metaboliten. Aufgrund der Einstufung der Muttersubstanz gelten aber automatisch auch alle Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevant - ungeachtet der Verfügbarkeit von Studien zu Chlorothalonil-Metaboliten, welche einen allfälligen krebserzeugenden Effekt dementieren.


Weiterführende Links

Fachartikel Aqua&Gas vom 06.06.2024

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - Chlorothalonil

Infoveranstaltung Chlorothalonil des Amtes für Umwelt Solothurn