Information
Chlorothalonil-Abbauprodukte
Die Konzentration des Abbauprodukt R471811 im Grundwasser der GWUL überschreitet aktuell den zulässigen Grenzwert.
Werte Trinkwasserkonsumenten
Wir informieren Sie über Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser der Gruppenwasserversorgung Unterer Leberberg (GWUL)
Belastungssituation im Trinkwasser der GWUL
Für Abbauprodukte des Fungizids Chlorothalonil im Trinkwasser gilt ein Höchstwert von 0.1 Mikrogramm/Liter (0,0000001 g/L). Im Rahmen ihrer Selbstkontrolle hat die Gruppenwasserversorgung Unterer Leberberg (GWUL) festgestellt, dass dieser Höchstwert leider überschritten wird: Die Konzentration für das Chlorothalonil-Abbauprodukt R471811 beträgt im Trinkwasser der GWUL rund 0.3 Mikrogramm/Liter. Das Trinkwasser der GWUL erfüllt somit die Anforderung gemäss der «Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11)» nicht. Das Trinkwasser muss deshalb von der Lebensmittelbehörde beanstandet werden.
Diese Höchstwertüberschreitung für R471811 gilt nur für das im Grundwasserpumpwerk der GWUL «Brunnen XI» in Luterbach produzierte Trinkwasser. Mit diesem Trinkwasser werden die Verbandsgemeinden Luterbach, Flumenthal, Riedholz (Ortsteil Riedholz) und Rüttenen vollumfänglich versorgt. Die Verbandsgemeinden Attiswil, Hubersdorf, Riedholz (Ortsteil Niederwil) und Balm b.G. beziehen nur einen Teil ihres Trinkwassers aus dem Brunnen XI, der restliche Anteil stammt aus verschiedenen Quellfassungen der GWUL. Der Gehalt an R471811 kann in diesen Verbandsgemeinden je nach aktuellem Mischverhältnis deshalb weniger als 0.3 Mikrogramm/Liter betragen oder gar unter dem Höchstwert liegen.
Abbauprodukte von Chlorothalonil finden sich verbreitet im schweizerischen Mittelland, so leider auch in den Kantonen Solothurn und Bern. Besonders betroffen und flächig belastet ist der Emme-Grundwasserstrom im Wasseramt, aus dem die GWUL über den Brunnen XI den Grossteil ihres Trinkwassers bezieht. Die Emme infiltriert im Raum Luterbach ins Grundwasser und reichert dieses an. Dank dieser Verdünnung ist die Belastungssituation im Trinkwasser der GWUL vergleichsweise gering.
Uns Wasserversorgungen fehlt das toxikologische Fachwissen, um die gesundheitlichen Aspekte dieser Verunreinigung abschliessend beurteilen zu können. Dazu sind auch wir auf Experten angewiesen. Wir können aber gemäss den uns vorliegenden Informationen seitens Kanton und Bund festhalten:
Das Trinkwasser der GWUL kann uneingeschränkt und bedenkenlos wie bis anhin konsumiert werden. Es besteht kein Gesundheitsrisiko.
Der Höchstwert ist mit 0.1 ug/L vorsorglich äusserst tief angesetzt. Wir allen wollen diese Stoffe nicht im Trinkwasser. Da es mit den heutigen präzisen und feinen Analysemethoden den Wert Null nicht mehr gibt, wurde der Höchstwert bei 0.1 ug/L angesetzt. Dieser Wert entsprach lange der Nachweisgrenze. Der Wert ist also nicht toxikologisch festgesetzt, sondern entspricht eigentlich einer Nulltoleranz.
Wir weisen darauf hin, dass bei anderen Lebensmitteln die zulässigen Werte für Chlorothalonil und andere Pestizide (bzw. deren relevanten Abbauprodukte) höher sind als im Trinkwasser. Gemüse, Früchte und selbst Wein darf erheblich höhere Rückstände enthalten als das Trinkwasser. Bei Lebensmitteln werden toxikologische Überlegungen wie auch die Herstellungspraxis berücksichtigt, im Trinkwasser hingegen gilt zurecht die Nulltoleranz. Selbst in Bio-Wein dürfen die Rückstände von Chlorothalonil-Metaboliten höher sein als im Trinkwasser! Damit wollen wir das Problem nicht verharmlosen, sondern einfach darauf hinweisen, dass trotz der Medienberichterstattung das Trinkwasser nach wie vor eine hervorragende Qualität aufweist. Und dies soll auch so bleiben.
Der Wirkstoff Chlorothalonil wird von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als wahrscheinlich krebserregend beurteilt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schliesst sich dieser Beurteilung der EFSA an. Der Wirkstoff wird im Grundwasser nicht nachgewiesen, nur dessen Metaboliten. Aufgrund der Einstufung der Muttersubstanz gelten aber automatisch auch alle Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevant - ungeachtet der Verfügbarkeit von Studien zu Chlorothalonil-Metaboliten, welche einen allfälligen krebserzeugenden Effekt dementieren.
Weiterführende Links
Fachartikel Aqua&Gas vom 06.06.2024
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - Chlorothalonil
Infoveranstaltung Chlorothalonil des Amtes für Umwelt Solothurn